Nichtwohngebäude DIN 18599

Energieberatung für Nichtwohngebäude & Gewerbe

Manchmal ist es eben nicht nur ein Einfamilienhaus - manchmal ist es eben ein Supermarkt, Bürogebäude oder Krankenhaus - und dann müssen Profis ran: wir!

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach

DIN V 18599 - bundesweit!


Pflegeeinrichtungen mit Ergänzungshilfen hier klicken!

Die Energiekosten in Ihrem Nichtwohngebäude sind schon länger ein nicht zu verachtender Posten bei Ihren Betriebsausgaben? Durch die aktuelle Krise im Gas- und Stromsektor drohen diese Kosten zu explodieren oder sind es sogar schon?


Sie suchen hierfür nach Lösungen?

Sie wollen eine gewisse Autarkie von Öl, Gas und Strom erreichen?


Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein Konzept für Ihr Nichtwohngebäude, dass Sie von politischen Entscheidungen und künftigen Energiekosten entkoppeln wird!


Durch die BAFA-Förderung für die Energieberatung Nichtwohngebäude tragen Sie nur einen geringen Anteil an den Kosten für die Beratung!


Lesen Sie weiter unten auf dieser Seite mehr!


Übrigens:

Eine ideale Kombination bietet die Verbindung aus Energieberatung für Nichtwohngebäude und gleichzeitigem Energieaudit! Beides ergänzt sich ideal und wird stark bezuschusst vom BAFA!

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Berater

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Beratungs-bericht

bis 8.000 Euro
Förderung

Energieberatung Nichtwohngebäude DIN V 18599 - das schreibt das BAFA hierzu:

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Eiffizienzpotentiale zum individuell günstigstem Zeitpunkt auszuschöpfen.


Ein förderfähiges, energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude:


  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).


Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzgebäude zum Ziel hat.


Höhe der Förderung


Die Förderhöhe beträgt 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 1.700 Euro
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 5.000 Euro
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 8.000 Euro


Unsere Vorgehensweise


  • Nach Ihrer Anfrage bei uns erstellen wir ein individuelles Angebot (Ihr Eigenanteil abzüglich BAFA-Förderung beträgt ca. 1.500 bis 2.000 Euro netto) für Sie und prüfen wir Ihre Fördervoraussetzung - sollten Sie keine BAFA-Förderung erhalten, können Sie den Auftrag kostenfrei stornieren - es entstehen hierdurch keine Kosten für Sie!
  • Nach Bewilligung der Förderung (ca. 1-2 Wochen) stimmt einer unserer Berater einen Termin mit Ihnen ab
  • Datenerfassung am Objekt (Bestand) bzw. Sichtung der Planunterlagen (Neubau), Dauer jeweils ca. 2 bis 6 Stunden, abhängig von der Art und Größe Ihres Nichtwohngebäudes
  • Berechnung der thermischen Bauphysik, Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung usw)
  • Erstellen von sinnvollen Sanierungs- oder Neubauvorschlägen
  • Zusammenfassung in einem Beratungsbericht, welchen wir Ihnen dann selbstverständlich auch erläutern
  • Danach entscheiden Sie, ob wir gemeinsam die Sanierung oder den Neubau wie von uns ausgelegt, angehen wollen - sollten Sie sich für die Sanierung oder Bau eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes entscheiden, so stehen wir Ihnen dann mit Fachplanung und Baubegleitung zur Seite. Diese sind jedoch nicht mehr Bestandteil der Energieberatung sondern werden Ihnen seperat berechnet, wobei auch diese Kosten umfangreich vom BAFA bezuschusst werden!


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