Energieaudit DIN 16247

Erfahren Sie mehr über Energieaudits

Sie sind vom BAFA aufgefordert worden, ein Pflichtaudit nach EDL-G durchführen zu lassen? Wir helfen Ihnen gern

Energieaudit nach

DIN EN 16247-1 / EDL-G


Was ist überhaupt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bzw. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?


Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1/ EDL-G ist eine umfassende, systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatz, bzw. der Energieverbräuche in einem Unternehmen mit dem Ziel, dem Unternehmer Klarheit darüber zu verschaffen, wo welche Energieflüsse anstehen und daraus resultierend Potentiale zur Einsparung aufzuzeigen.


Anders als in der "klassichen" Energieberatung für Nichtwohngebäude werden in einem Energieaudit nicht nur die Gebäudehülle und die Anlagentechnik für Gebäudebeheizung, -Kühlung, Lüftung, -Beleuchtung etc. betrachtet, sondern auch Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten betrachtet und analysiert. Ein Audit ist damit also viel tiefgreifender in die tatsächlichen Unternehmensabläufe integriert und hilft dem Unternehmer, Lösungsansätze zu besseren Wertschöpfung und Produktioneffizienz zu finden.


Fallen Sie unter die Audit-Pflicht? Erfahren Sie weiter unten mehr über die Auditpflicht nach EDL-G!



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bis zu 6.000 Euro
Förderung

Energieaudit-Pflicht nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Für Unternehmen, Kommunen oder Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz sind Energieaudits nach §8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Pflicht und alle 4 Jahre verpflichtend zu wiederholen (BAFA Pflichtaudit / Wiederholungsaudit). Diese Pflichtaudits erfordern eine erweitere Zulassung des Beraters oder der Beraterin durch das BAFA, über welche die Energie & Haus 24 ® selbstverständlich verfügt. Wir erbringen bundesweit unsere Beratungsleistungen als Energieaudits und Pflichtaudits!


Unternehmen, Kommunen oder Organisationen, welche nicht der Pflicht-Auditierung nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bzw. DIN EN 16247-1 unterliegen, können auf freiwilliger Basis ein Energie-Audit beauftragen, welches dann mit bis zu 6.000 Euro bezuschusst werden kann.


Ablauf eines Energie-Audits:


Nach Beauftragung an uns stellen wir den Antrag auf Förderung der Beratung beim BAFA (gilt leider nicht für Pflichtaudits), i.d.R. erhalten Sie dann die Förderzusage vom BAFA innerhlab 2-4 Wochen (Ihre Beauftragung an uns gilt selbstverständlich nur unter dem Vorbehalt der Förderzusage, sollte diese in seltenen Einzelfällen einmal verwehrt werden, so können Sie selbstverständlich kostenfrei von Ihrem Auftrag an uns zurücktreten.


Als nächstes erfolgt ein Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen, bei welchem einer unserer Auditoren/innen die örtlichen Gegebenheiten analysiert hinsichtlich Bauqualität, verwendete Baumaterialien, Heizungs-, Lüftungs-, Kühlungs-, Beleuchtungs und Klimatechnik, etc. Desweiteren werden die Stromverbräuche im Unternehmen erfasst, hierzu werden die Produktionsmaschinen und -Prozesse betrachtet, die Beleuchtungssituation (gibt es Effektbelechtungen oder Anforderungen an die Beleuchtungsstärke u.ä.). Sollte Ihr Haustechniker oder Energieversorger kein Lastgangprofil zur Verfügung stellen können, so können wir die Stromverbräuche auch selbst messen (Mehraufwand). Insgesamt werden alle Energieverbraucher analysiert (wieviele PC´s, Maschinen, Druckluftgeräte usw. gibt es im Unternehmen? Welche Leistung benötigen diese?). Desweiteren wird auch der Fuhrpark Ihres Unternehmens unter die Lupe genommen, welcher bei vielen Unternehmen einen erheblichen Energieverbrauchsfaktor darstellt.


Zusätzlich dazu betrachten wir auch branchenspezifische Anlagen wie z.B. erhöhter Warmwasserbedarf in Schlachtereien oder Wäschereien, Kältebedarf in Kühlhäusern uvm.


Nach der Datenerfassung bei Ihnen im Unternehmen werten wir die gewonnenen Erkenntnisse bei uns im Büro aus, definieren also zunächst den energetischen Ist-Zustand und erstellen mögliche Optminierungsvorschläge und fassen dies alles in einem Bericht für Sie zusammen, welchen wir Ihnen im Anschluss natürlich auch erläutern!


Übrigens:

Eine ideale Kombination bietet die Verbindung aus Energieberatung für Nichtwohngebäude und gleichzeitigem Energieaudit! Beides ergänzt sich ideal und wird stark bezuschusst vom BAFA!



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