Erfahren Sie mehr über Energieaudits
Sie sind vom BAFA aufgefordert worden, ein Pflichtaudit nach EDL-G durchführen zu lassen? Wir helfen Ihnen gern
Energieaudit nach
DIN EN 16247-1 / EDL-G
Was ist überhaupt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bzw. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1/ EDL-G ist eine umfassende, systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatz, bzw. der Energieverbräuche in einem Unternehmen mit dem Ziel, dem Unternehmer Klarheit darüber zu verschaffen, wo welche Energieflüsse anstehen und daraus resultierend Potentiale zur Einsparung aufzuzeigen.
Anders als in der "klassichen" Energieberatung für Nichtwohngebäude werden in einem Energieaudit nicht nur die Gebäudehülle und die Anlagentechnik für Gebäudebeheizung, -Kühlung, Lüftung, -Beleuchtung etc. betrachtet, sondern auch Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten betrachtet und analysiert. Ein Audit ist damit also viel tiefgreifender in die tatsächlichen Unternehmensabläufe integriert und hilft dem Unternehmer, Lösungsansätze zu besseren Wertschöpfung und Produktioneffizienz zu finden.
Fallen Sie unter die Audit-Pflicht? Erfahren Sie weiter unten mehr über die Auditpflicht nach EDL-G!
Energieaudit anfragen

Energieaudit-Pflicht nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Für Unternehmen, Kommunen oder Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz sind Energieaudits nach §8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Pflicht und alle 4 Jahre verpflichtend zu wiederholen (BAFA Pflichtaudit / Wiederholungsaudit). Diese Pflichtaudits erfordern eine erweitere Zulassung des Beraters oder der Beraterin durch das BAFA, über welche die Energie & Haus 24 ® selbstverständlich verfügt. Wir erbringen bundesweit unsere Beratungsleistungen als Energieaudits und Pflichtaudits!
Unternehmen, Kommunen oder Organisationen, welche nicht der Pflicht-Auditierung nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bzw. DIN EN 16247-1 unterliegen, können auf freiwilliger Basis ein Energie-Audit beauftragen, welches dann mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst werden kann.
Höhe der Förderung (Stand 08/2025):
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
Quelle und weitere Informationen: BAFA
Das sagt das BAFA zu den Energieaudits (Stand 08/2025):
"Energieaudits und Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Schlüsselinstrumente zur Identifizierung und Umsetzung energieeffizienzsteigernder Maßnahmen. Diese unterstützen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Der wirtschaftliche Nutzen von Energieaudits sowie von Energie- und Umweltmanagementsystemen ist daher als hoch einzuschätzen.
Um bei besonders energieintensiven Unternehmen, ab einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs zu erreichen, wurde mit § 8 EnEfG die Verpflichtung zum Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingeführt.
Daneben sind alle Nicht-KMU´s mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr gemäß § 8 EDL-G verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
Bei Unternehmen, die den Nicht-KMU-Status aufweisen und einen Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 KWh/a haben, gilt generell ebenfalls die Energieauditpflicht nach dem EDL-G. Diese Unternehmen können jedoch zum jeweiligen Stichtag Gebrauch von der Bagatellschwellenregelung machen. In diesem Fall ist bis zum eigentlichen Fertigstellungsdatum des Energieaudits und alle vier Jahre folgend der Gesamtenergieverbrauch festzustellen und zu Übermitteln. Diese Unternehmen müssen kein detailliertes Energieaudit nach der DIN 16247-1 durchführen, sondern kommen der Energieauditpflicht über die Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle nach.
Zusätzlich sind gemäß § 9 EnEfG alle Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh besitzen, dazu verpflichtet, wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen, die im Rahmen eines Energieaudits oder durch Energie- oder Umweltmanagementsysteme identifiziert wurden, in von externen Experten überprüften Umsetzungsplänen zusammenzufassen und zu veröffentlichen."
Quelle und weitere Informationen: BAFA
Ablauf eines Energie-Audits:
Nach Beauftragung an uns stellen wir den Antrag auf Förderung der Beratung beim BAFA (gilt leider nicht für Pflichtaudits), i.d.R. erhalten Sie dann die Förderzusage vom BAFA innerhlab 2-4 Wochen (Ihre Beauftragung an uns gilt selbstverständlich nur unter dem Vorbehalt der Förderzusage, sollte diese in seltenen Einzelfällen einmal verwehrt werden, so können Sie selbstverständlich kostenfrei von Ihrem Auftrag an uns zurücktreten.
Als nächstes erfolgt ein Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen, bei welchem einer unserer Auditoren/innen die örtlichen Gegebenheiten analysiert hinsichtlich Bauqualität, verwendete Baumaterialien, Heizungs-, Lüftungs-, Kühlungs-, Beleuchtungs und Klimatechnik, etc. Desweiteren werden die Stromverbräuche im Unternehmen erfasst, hierzu werden die Produktionsmaschinen und -Prozesse betrachtet, die Beleuchtungssituation (gibt es Effektbelechtungen oder Anforderungen an die Beleuchtungsstärke u.ä.). Sollte Ihr Haustechniker oder Energieversorger kein Lastgangprofil zur Verfügung stellen können, so können wir die Stromverbräuche auch selbst messen (Mehraufwand). Insgesamt werden alle Energieverbraucher analysiert (wieviele PC´s, Maschinen, Druckluftgeräte usw. gibt es im Unternehmen? Welche Leistung benötigen diese?). Desweiteren wird auch der Fuhrpark Ihres Unternehmens unter die Lupe genommen, welcher bei vielen Unternehmen einen erheblichen Energieverbrauchsfaktor darstellt.
Zusätzlich dazu betrachten wir auch branchenspezifische Anlagen wie z.B. erhöhter Warmwasserbedarf in Schlachtereien oder Wäschereien, Kältebedarf in Kühlhäusern uvm.
Nach der Datenerfassung bei Ihnen im Unternehmen werten wir die gewonnenen Erkenntnisse bei uns im Büro aus, definieren also zunächst den energetischen Ist-Zustand und erstellen mögliche Optminierungsvorschläge und fassen dies alles in einem Bericht für Sie zusammen, welchen wir Ihnen im Anschluss natürlich auch erläutern!
Übrigens:
Eine ideale Kombination bietet die Verbindung aus
Energieberatung für Nichtwohngebäude und gleichzeitigem Energieaudit! Beides ergänzt sich ideal und wird stark bezuschusst vom BAFA!
